(1) Marten Heuer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (insbesondere die Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung) ist unsere Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z.B. Anfertigung einer Sicherungskopie) eingetreten wäre.
(3) Die Haftung von Marten Heuer für die leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Marten Heuer, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Haftung aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
Der Kunde haftet für den Inhalt seiner Internet-Seiten. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, das Dienstangebot von Marten Heuer nicht für Massenwerbung per elektronische Post (SPAM) zu missbrauchen. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs.2 TKV in jedem Fall unberührt.